Tschechische Republik - Landesinformation

Als Folge der politischen Situation in Osteuropa ist der Volksbund erst seit

1990 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Tschechoslowakei (CSSR) offiziell

tätig. In 1.635 Gemeinden der heutigen Tschechischen Republik gab es nach den

Unterlagen der Deutschen Dienststelle 18.368 Gräber. Die auf dem Gebiet der

ehemaligen Tschechoslowakei gefallenen Soldaten werden auf mindestens 178.000

geschätzt.

 

Der Volksbund hat in den vergangenen achtzehn Jahren bereits 10 Friedhöfe

ausgebaut. Dort ruhen derzeit 26.775 deutsche Kriegstote. Nach dem aktuellen

Ausbau der letzten Anlage in Cheb werden die Bauarbeiten in der Tschechischen

Republik abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Volksbundarbeit wird sich dann

auf die Suche nach den Kriegstoten, ihre Bergung und Bestattung verlagern. Über

die Ziviltoten (Vertreibungsopfer) ist dem Volksbund nur wenig bekannt.

 

Seit achtzehn Jahren sucht der Volksbund nach den Gräbern und birgt die

Gefallenen. Die frühere tschechoslowakische Regierung hatte zwar die

Bestimmungen des humanitären Völkerrechts (Genfer Rot-Kreuz-Abkommen von 1949)

durch Unterzeichnung und Ratifizierung formal akzeptiert, - dennoch blieb bis

zur politischen Wende die Fürsorge für deutsche Kriegsgräber fast unmöglich.

 

Der Artikel 30 des Deutsch-Tschechoslowakischen Nachbarschaftsvertrages von

1992 enthält die Absichtserklärung beider Regierungen, die Kriegsgräber zu

schützen und ihre Erfassung und Pflege zu ermöglichen. Auch die

Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 bezieht die Frage der Renovierung von

Grabstätten mit ein.

 

Nach wie vor steht der Abschluss eines bilateralen Kriegsgräberabkommens aus,

welches die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Tschechien

auf eine gesetzliche und damit für alle Vertragspartner (z.B.

Gemeindeverwaltungen) verbindliche Grundlage stellen würde. Erste Verhandlungen

wurden Anfang 2001 aufgenommen, jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Der Volksbund arbeitet seit 1990 mit verschiedenen tschechischen Firmen

zusammen, deren Tätigkeit in enger Absprache mit dem tschechischen Außen- und

Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium erfolgt. Eingebunden in

diese Aufgabe sind die Auslandsausschüsse des Parlamentes und des Senates sowie

die kommunalen Verwaltungen.