Das Kriegsgräberabkommen zwischen Georgien und Deutschland wurde am 25.06.1993
unterzeichnet und trat am 05.02.1995 in Kraft.
Die innenpolitische Lage verhinderte zunächst eine Bestandaufnahme der
Grablagen. Erst im November 1996 konnte der Volksbund seine Arbeit in diesem
Land aufnehmen. Da die georgische Regierung keinen offiziellen Ansprechpartner
für den Volksbund benannte, wurde die Instandsetzung der noch vorhandenen
Kriegsgefangenenfriedhöfe nach Vereinbarung mit den einzelnen Gemeinden
begonnen.
Von 61 Lagerstandorten sind dem Volksbund 41 Kriegsgefangenenfriedhöfe aus
Archivunterlagen bekannt, 23 davon konnten bereits fertiggestellt werden. Diese
Anlagen sind instandgesetzt und unterliegen einer kontinuierlichen Pflege.
Es ist nicht auszuschließen, dass durch Hinweise aus der Bevölkerung noch
einige Friedhöfe entdeckt werden.