Frankreich - Landesinformation

Rechtliche Grundlagen

Im Kriegsgräberabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland

und der Regierung der Französischen Republik über die deutschen Kriegsgräber

auf französischem Hoheitsgebiet vom 19.07.1966 (Erster und Zweiter Weltkrieg)

wird der Volksbund mit der Durchführung der sich aus dem Abkommen ergebenden

Aufgaben benannt.

 

Die Erhaltung und Pflege der deutschen Kriegsgräber aus dem Krieg 1870/71 auf

französischem Hoheitsgebiet wird durch einen Notenwechsel geregelt.

 

Es wurde vereinbart, dass die Gräber der deutschen Toten des Krieges 1870/71 in

deutsche Betreuung übergehen sollen und zwar "zu den gleichen Bedingungen…, wie

sie in dem genannten Abkommen für die Gräber der deutschen Kriegstoten der

Kriege 1914/18 und 1939/45 vorgesehen sind".

 

 

Deutsch-französischer Krieg 1870/71

Der deutsch-französische Krieg 1870/71 war der Beginn von drei kriegerischen

Auseinandersetzungen innerhalb von 75 Jahren.

 

Mehr als 800 Gräberanlagen in Frankreich erinnern teilweise mit Denkmalen noch

heute an diesen Krieg, der auf deutscher Seite ca. 41.000 und auf französischer

Seite ca. 140.000 Menschenleben forderte.

 

Kriegsgräberstätten und Denkmale insgesamt 800, meistens mit Belegung von

deutschen und französischen Kriegstoten.

 

Ehemals mehr als 2.000 Grablagen, die später auf die 800 verbliebenen

Kriegsgräberstätten zusammengebettet wurden.

 

Übertragung der Pflege der Gräber und Denkmale an den Volksbund mit Verbalnote

vom 19. Juli 1966 zwischen der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und dem

Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik.

 

Im Jahr 2012 wurde zwischen dem Volksbund, dem Département Moselle, der ONAC

(Office National Anciens Combattants et Victims de Guerre = französischer

Gräberdienst) und dem französischen Verteidigungsministerium eine Vereinbarung

über die Nutzung des deutsch-französischen Friedhofes 1870/71 von Gravelotte

(bei Metz) geschlossen.

 

Das Département Moselle hatte beschlossen, ein Geschichts- und Gedenkzentrum

auf den Schlachtfeldern vom August 1870 in Gravelotte zu realisieren. Das

Projekt schließt den deutsch-französischen Soldatenfriedhof 1870/1871 in den

Rundgang der Besucher des Museums ein.

 

Das Friedhofsgelände (im Besitz des Staates) wurde bislang durch den Volksbund

Deutsche Kriegsgräberfürsorge gepflegt.

 

Als Gegenleistung zum Wegerecht der Museumsbesucher übernahm das Département

Moselle die Kosten der auf dem Gelände erforderlichen Bauarbeiten sowie die

Pflege der Kriegsgräberstätte.

 

 

Erster Weltkrieg

Verheerend wirkte sich der Erste Weltkrieg in Frankreich aus. 930.000 deutsche

und eine Million französische Soldaten sind gefallen. Auf 192 deutschen Anlagen

ruhen 461.000 Gefallene in Einzelgräbern, etwa 294.000 sind in

Gemeinschaftsgräbern bestattet. Die Neugestaltung der 192 Anlagen des Ersten

Weltkrieges für 765.000 Gefallene dauerte bis in die 80er Jahre an.

 

Die Namen sind auf Stein- und Metallkreuzen sowie Pultsteinen verzeichnet. Die

Gräber mit gefallenen Soldaten jüdischen Glaubens sind mit einer Namenstele

gekennzeichnet.

 

Der im Januar 1920 in Kraft getretene Versailler-Friedensvertrag bestimmt in

seinem Artikel 225, dass die alliierten und assoziierten Mächte und die

deutsche Regierung die Gräber der in den betreffenden Ländern begrabenen

Heeres- und Marineangehörigen achten und diese unterhalten werden. Entsprechend

des damaligen Verlaufes an der Westfront hat die überwiegende Anzahl der

deutschen Kriegstoten ihr Leben im Raum Somme, Verdun, im Bereich Reims

(Champagne) und im Elsass verloren

 

 

Zweiter Weltkrieg

Der Zweite Weltkrieg kostete in Frankreich 240.000 Menschen auf deutscher und

255.000 auf französischer Seite das Leben. Der Ausbau der insgesamt 22

Kriegsgräberstätten für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges dauerte bis 1975

an.